An der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist zum Wintersemester 2025/26 in der Fakultät I, Fachrichtung Klavier, eine

Professur W3 für Klavier (1,0 VZÄ)

zu besetzen.

Gesucht wird eine international profilierte Künstlerpersönlichkeit (m/w/d), die für das Studium im Fach Klavier und für die Kammermusik an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden Verantwortung trägt. Zentrale Aufgabe neben der Lehre in den genannten Fächern ist der Aufbau einer Klavierklasse mit internationaler Ausstrahlung. Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden legt Wert auf die Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur regionalen, nationalen und internationalen Förderung und Akquise von Talenten sowie der fachrichtungsübergreifenden Zusammenarbeit.

Im Weiteren entsprechen die Dienstaufgaben den in § 69 SächsHSG aufgeführten Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.

Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 7 (2) HSDAVO.

Unterrichtssprache an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist deutsch.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Berufungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen. Einstellungsvoraussetzungen sind der Nachweis einer besonderen Befähigung zu künstlerischer Arbeit und zusätzliche künstlerische Leistungen, die den hohen Anforderungen des Stellenprofils entsprechen. Neben einem abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudium mit Hauptfach Klavier und nachgewiesener pädagogischer Kompetenz, d.h. mind. dreijähriger Erfahrung in der Hochschullehre, ist die Bereitschaft, sich aktiv in der Fachrichtung und in der Selbstverwaltung der Hochschule einzubringen, unverzichtbar.

Die Mitwirkung in Gremien und an der Erfüllung interner Zielvereinbarungen der Hochschule werden vorausgesetzt.

Die Einstellung erfolgt in der Regel bei erstmals Berufenen zunächst für die Dauer von zwei Jahren (gemäß § 71, Abs. 2 SächsHSG) in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe.

Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Bewerberinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

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