An der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Fakultät I, Fachrichtung Klavier, eine

Professur W2 für Klavier (1,0 VZÄ)

(vorbehaltlich der Mittelbewilligung im Professorinnenprogramm 2030) zu besetzen.

Gesucht wird eine international profilierte Künstlerpersönlichkeit. Zentrale Aufgabe ist die Lehre im Hauptfach Klavier und in Kammermusik in den künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen.

Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG). Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 7 Abs. 1 der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Unterrichtssprache an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist Deutsch.
Eine Teilzeitoption ist möglich (gemäß § 5 Abs. 2 des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes (SächsGleiG)).

Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden legt Wert auf die Mitwirkung an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Nachwuchsgewinnung sowie die fachrichtungsübergreifende Zusammenarbeit.
Die Bereitschaft, sich aktiv in der Fachrichtung und in der Selbstverwaltung der Hochschule einzubringen sowie insbesondere die Mitwirkung in den Gremien der Hochschule, wird vorausgesetzt.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die Berufungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen. Einstellungsvoraussetzungen sind der Nachweis einer besonderen Befähigung zu künstlerischer Arbeit und zusätzliche künstlerische Leistungen, die den hohen Anforderungen des Stellenprofils entsprechen. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium mit Hauptfach Klavier und nachgewiesener mehrjähriger pädagogischer Erfahrung auf Hochschulniveau. Wünschenswert ist eine zusätzliche Qualifikation im Bereich der Klavierimprovisation.

Bei erstmals Berufenen erfolgt die Einstellung in der Regel zunächst für die Dauer von zwei Jahren (vgl. § 71 Abs. 2 SächsHSG) in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe.

Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Die Professur soll aus Mitteln des Professorinnenprogramms 2030 gefördert werden (Voraussetzungen: siehe Website), qualifizierte Kandidatinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

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