Gesucht wird eine Künstlerpersönlichkeit, die mindestens eines der Fächer Rhythmik und Elementare Musikpädagogik in seiner vollen Breite vertreten kann. Vorausgesetzt wird einschlägige Lehr-/Unterrichtserfahrung im Bereich EMP und/oder Rhythmik. Lehrerfahrung an Hochschulen ist erwünscht.
- Lehre in den Bereichen Rhythmik und Elementare Musikpädagogik in allen Studiengängen
- Konzeptionelle Entwicklung sowie künftige Leitung eines Bachelorstudiengangs (Arbeitstitel: Rhythmik/EMP) mit den künstlerischen Schwerpunkten Musik und Bewegung/Rhythmik/ Elementare Musikpädagogik sowie instrumentales/vokales Hauptfach
- Inhaltlich-organisatorische Verantwortung für den neuen Studiengang
- Inhaltlich-organisatorische Verantwortung für die Nachwuchsförderklasse und die Ausgestaltung der Rhythmik-Ausbildung am Sächsischen Landesgymnasium für Musik (SLGM)
- Vertretung der Hochschule in einschlägigen Netzwerken der Rhythmik/EMP
Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 67 SächsHSFG.
Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 7 (2) DAVOHS.
Unterrichtssprache an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist Deutsch.
Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden legt Wert auf die Mitwirkung an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Nachwuchsgewinnung sowie die fachrichtungsübergreifende Zusammenarbeit. Die Bereitschaft zur Mitwirkung in den Gremien der Hochschule wird vorausgesetzt.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Berufungsvoraussetzungen nach § 58 SächsHSFG erfüllen. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes künstlerisch-pädagogisches Hochschulstudium und der Nachweis von Lehr-/Unterrichtserfahrung.
Die Einstellung soll in der Regel bei erstmals Berufenen zunächst für die Dauer von zwei Jahren (gemäß § 69, Abs. 2 SächsHSFG) in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe erfolgen.
Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Künstlerinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.